Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluß

1.1 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Sämtliche Erklärungen, Nebenreden und Zusicherungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

2. Preise und Zahlung

2.1 Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe incl. Mehrwertsteuer (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der zusätzlichen Leistungen fällig.

2.2 Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (hierzu Ziff. 4.2)

2.3 Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrages gestellten Kaufgegenstandes hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.

2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparatur-Auftrages von einer Vorauszahlung bis zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.

3. Lieferung

3.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluß. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldeter erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten, Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller/Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzügliche auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer, für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller/Importeur anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.

4.2 kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er, in Zahlungsverzug (Ziff. 2.2), hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer den Kaufgegenstand herauszugeben, die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schäden zu ersetzen, Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten, dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrags hat. Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.

5. Gewährleistung

5.1 Der Verkäufer leistet für die Dauer von 24 Monaten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit . Für Gebrauchte beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Während dieser Dauer hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Fehlern und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile beträgt die Gewährleisungsfrist 12 Monate.

5.2 Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

5.3 Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannte Fachwerkstatt zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkäuferwerkstatt durchgeführt werden können. Befindet sich in zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen.

5.4 Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

5.5 Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretenes Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat, der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde, der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde, der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.

5.6 Natürlicher Verschleiß und Überlastung ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, wie z.B. Glühlampen, Glas, Sicherungen, Zündkerzen, Reifen, Filter, Kupplungen, Keilriemen, Fliehkraftrollen, Bremsbeläge, Züge, Benzin-, Brems-, u. Ölleitungen. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die Kosten des Aus- und Einbaues zu Lasten des Verkäufers. Durch Vorlage der Kaufquittung und der abgestempelten Gewährleistungs-Karte ist der Gewährleistungsanspruch nachzuweisen.

6. Kauf und Reparatur

6.1 Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

6.2 Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass zur Behebung des Schadens weitere Arbeiten notwendig sind, so gilt der Auftrag hierfür als erteilt, wenn er 10% des geschätzten Nettoauftragswertes nicht übersteigt und der Käufer nicht widersprochen hat.

6.3 Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum angegebenen Termin abzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer Woche nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den Kaufgegenstand anderweitig zu Lasten des Käufers verwahren zu lassen.

7. Haftung

7.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlosen Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet,dem Verkäufer unverzüglich den Schaden schriftlich anzuzeigen.

8. Erfüllungsort

8.1 Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers.

Stand: August 2012